Wie kann ich Spenden von der Steuer absetzen?

Wie kann ich Spenden von der Steuer absetzen?

Spenden und Steuererklärung

Gerne stellen wir Ihnen jederzeit eine Spendenbescheinigung aus. Um Ihre Spende steuerlich geltend zu machen benötigen Sie seit dem 1.1.2021 eine Spendenbescheinigung erst ab einem Betrag von 300 Euro. Da die Stiftung Bildung eine gemeinnützige Organisation ist, können Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen. Wie können Sie Spenden von der Steuer absetzen? Auf dieser Seite stellen wir vor, wie Sie Ihre Spende steuerlich absetzen können. Die Spende muss die folgenden Kriterien erfüllen. Die Spende muss:

  • ohne Gegenleistung und freiwillig sein,
  • falls es um eine zweckgebundene Spende geht, muss die Spende für steuerbegünstigte Zwecke bestimmt sein,
  • an steuerbegünstigte Organisationen geleistet werden,
  • mit einer Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Für Spenden bis zu einer Höhe von 300 Euro benötigen Sie keine eigene Zuwendungsbestätigung.

Wenn Sie eine Spendenbescheinigung brauchen, lassen wir Ihnen gerne zeitnah eine zukommen. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an spenden@stiftungbildung.org.

Weitere Fragen zum Thema Spenden absetzen von der Steuer:

Kann ich als Privatperson Spenden absetzen?

Ja, Sie können als Privatperson Ihre Spende von der Steuer absetzen.

Wie viel kann man spenden?

Sie können gerne so viel spenden, wie Sie mögen und können. Jede Spende hilft!

Schon mit 50 Euro im Monat unterstützen Sie zum Beispiel eine Patenschaft, in der sich Kinder und Jugendliche gegenseitig in der Schule helfen.

Möchten Sie mehr spenden? Dann finden Sie hier ein paar Beispiele, was Sie mit Ihrem Geld ermöglichen:

500 Euro:
Ein Kita- oder Schulprojekt auf den Weg bringen

5.000 Euro:
Zum Förderpreis Verein(t) für gute Schule und Kita beitragen

50.000 Euro:
Einen Förderfonds auflegen, z. B. Entrepreneurship Education

Wie kann ich eine Dauerspende von der Steuer absetzen?

Ihre Dauerspende können Sie genauso von der Steuer absetzen wie eine Einzelspende. Am Ende des Jahres bekommen Sie von uns eine Zuwendungsbescheinigung für den gesamten Betrag, den Sie für das abgelaufene Jahr gespendet haben. Den gespendeten Betrag geben Sie bei Ihrer Steuererklärung an.

Was ist der Unterschied zwischen einer Spendenbescheinigung und einer Zuwendungsbestätigung?

Spendenbescheinigung und Zuwendungsbestätigung haben dieselbe Bedeutung, ebenso wie der Begriff Spendenquittung. Der Begriff Zuwendungsbestätigung wird jedoch offiziell auf der Steuererklärung verwendet.

Ab welchem Betrag kann ich meine Spende von der Steuer absetzen?

Es gibt keinen Mindestbetrag, um Spenden von der Steuer abzusetzen.

Wo steuerliche Vorteile bieten mir große Spenden und Zustiftungen?

Über Steuervorteile für Stifter*innen und Spender*innen können Sie sich hier informieren:
Steuerliche Vorteile bei der Stiftung Bildung

Über Großspenden im Allgemeinen können Sie sich hier informieren:
https://www.stiftungbildung.org/grosse-spenden/

Wenn Sie Fragen zur Steueroptimierung haben, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Steuerberatung zu wenden, die Sie durch den Prozess führt.

Wo finde ich weitere Hilfe zum Thema Spenden und Steuer?

Wenn Sie Fragen zur Steueroptimierung haben, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Steuerberatung zu wenden, die Sie durch den Prozess führt.

Offizielle Vorlagen finden Sie unter: www.formulare-bfinv.de/

Jetzt spenden

Ihre Spende hilft da, wo vor Ort die besten Ideen warten. » Online-Spende

Spendenkonto:
Stiftung Bildung, GLS Bank, DE43 4306 0967 1143 9289 01
BIC: GENODEM1GLS

Möchten Sie eine Spendenbescheinigung? Dann schicken Sie uns bitte Ihre Adresse an spenden@stiftungbildung.org. Vielen Dank!

Weitere Möglichkeiten

Denken Sie vielleicht an eine Testamentsspende oder die Einrichtung eines Treuhandfonds? Sie können der Stiftung Bildung auch Bußgeldauflagen zuwenden. Sprechen Sie uns an!

Vielen Dank!

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