von Daniela von Treuenfels
Der Erfurter Bürgermeister Andreas Bausewein schlägt vor, Flüchtlingskinder bis zur Entscheidung über ihr Asylbegehren nicht einzuschulen. Lesen Sie hier unsere Stellungnahme dazu. Und erfahren Sie etwas über ein gutes Beispiel aus Thüringen.
Bildung ist ein Menschenrecht, verankert im Grundgesetz, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. In der Genfer Flüchtlingskonvention, Art. 22 (öffentliche Erziehung), heißt es: „Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen dieselbe Behandlung wie ihren Staatsangehörigen hinsichtlich des Unterrichts in Volksschulen gewähren.“
Der Erfurter Oberbürgermeister Bausewein fordert nun eine „Änderung der Gesetzlichkeit zur Schulpflicht: Aussetzen der Schulpflicht bis zur Feststellung des Aufenthaltsstatus der Kinder/Familien und keine Schulpflicht bei laufenden Verfahren, jedenfalls für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern.“
Hier fordert ein Politiker nichts anderes als die Aushebelung elementarer Grundrechte.
Angesichts der Tatsache, schreibt Bausewein in seinem offenen Brief vom 25. August, „dass die Stimmung in der Bevölkerung zu kippen droht und ich kein weiteres ‚Heidenau‘ – weder in Erfurt noch in einer anderen Stadt – haben möchte“, formuliert der Bürgermeister Forderungen an Bund und Land.
Die Sorgen und Nöte der Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen haben mit Sicherheit ihre Berechtigung. Doch das Zurückweichen vor der Gewalt ist beschämend.
Fördervereine an Schulen in ganz Deutschland heißen Flüchtlingskinder willkommen.
Engagierte Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern und externe Unterstützer bieten Sprachförderung, Hausaufgabenbetreuung, gemeinsame Ausflüge, Elterncafés, Kulturveranstaltungen, psychologische Begleitung im Einzelfall und vieles mehr.
Ein Beispiel aus Thüringen unter den Nominierten für den Förderpreis „Verein(t) für gute Schule“ 2015 der Stiftung Bildung finden Sie im Anhang.
Die Verbände der Fördervereine und die Stiftung Bildung stehen bereit, den Schulen weitere Unterstützung zukommen zu lassen und Beratung zu leisten. Sprechen Sie uns an.
Die Stiftung Bildung plant einen Themenfonds Flüchtlinge, Spenden sind willkommen.
Spendenkonto
GLS Bank IBAN: DE43 43060967 1143928901 BIC: GENODEM1GLS
Stiftung Bildung
Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Telefon 030 – 80 96 27 01
Willkommen, liebe Flüchtlinge!
Gute Beispiele gibt es überall. Ein Beispiel aus Thüringen.
Auszug aus der Bewerbung zum Förderpreis Verein(t) für gute Schule 2015 der Stiftung Bildung des Henfling-Gymnasiums Meiningen:
Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule entwickelten einen konkreten Plan, damit Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und Asylbewerber-Kinder die deutsche Sprache möglichst schnell lernen und so Land, Leute und Kultur besser verstehen. Unter der Organisation der Fachkonferenzleiterin Religion entstanden 30 Lernpatenschaften. Die Patenkinder besuchen mit den Schülerinnen und Schülern den Unterricht und erleben gemeinsam den Schulalltag. Andere Schülerinnen und Schüler übernehmen für jüngere Schülerinnen und Schüler die Hausaufgabenhilfe und stehen für Fragen bereit. Im Rahmen eines regen interkulturellen Austauschs kommt es zu gemeinsamen Musik- Sport- und Bastelrunden, sowie zu gemeinsamen Koch-Events. In regelmäßigen Treffen, tauschen die Schülerinnen und Schüler und ihre Patenkinder sich mit der verantwortlichen Lehrerin aus und klären anstehende Probleme, bringen neue Ideen ein und setzen Anregungen um. In unserer neuen Schulbibliothek können die Schülerinnen und Schüler und Patenkinder in ruhiger Atmosphäre gemeinsam lernen. Wir nutzen das „Globale Klassenzimmer“, um auch außerhalb des Unterrichts Treffen zu organisieren und zu unterstützen.
In allen Teilprojekten sind sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Patenkinder die treibende Kraft. In zweiwöchentlich stattfindenden Treffen werden die Ideenfindung und deren Umsetzung prozessbegleitend von zwei Bundesfreiwilligen und einer Lehrerin unterstützt.
So werden in Gruppenarbeiten Arbeitsmaterialien erstellt. Die Hausaufgabenhilfe wird individuell zwischen ein bzw. zwei Schülerinnen und Schülern und dem Patenkind abgesprochen und durchgeführt.In Vorträgen und Rollenspielen wird das Leben von Asylbewerbern auf ihrem Weg nach und in Deutschland vermittelt sowie durch Diskussionen ergänzt und verdeutlicht.
Gemeinsame schulische Veranstaltungen, u.a. ein Frühstücksbasar zugunsten der Erdbebenopfer in Nepal oder Koch-Events werden ebenso durchgeführt wie Ausflüge und die gemeinsame Beteiligung an schulexternen Veranstaltungen (z. B. Kundgebung für Toleranz auf dem Marktplatz).Regelmäßige Begegnungstreffen in der Kreuzkirche, durchgeführt vom Freundeskreis Migration, vervollständigen die Aktivitäten.
Der Schulförderverein arbeitet in diesem Projekt eng mit der Schule, den Eltern, dem Lehrpersonal und natürlich unseren Schülerinnen und Schülern zusammen.
In Kooperation mit dem „Meininger Freundeskreis Migranten“ wird gemeinsam musiziert, gebastelt oder auch gekocht. Direkt neben unserer Schule entsteht eine Begegnungsstätte, hier können sich Migranten, Asylbewerber und Meininger Bürger begegnen und besser kennenlernen. In Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk Integration e.V.“ werden sich unsere Schülerinnen und Schüler auch hier als aktive Partner einbringen.Auf Anregung unserer Schülerinnen und Schüler sollen die benachbarten Schulen, die Regelschule Kiliansberg und die Grundschule Ludwig-Bechstein, mit einbezogen werden.
Da die Schülerinnen und Schüler die AG aus Eigeninitiative initiiert haben, sind und bleiben sie treibende Kraft des Projektes. Sie werden in ihren Ideen durch den Förderverein und die Prozessbegleiter (eine Lehrerin und zwei Bundesfreiwillige) unterstützt.