Nichtstaatliche, bundesweit agierende Organisationen leisten einen großen Beitrag zum staatlichen Bildungsauftrag. Da Bildung in Deutschland Ländersache ist, stellt sich die Frage, bei wem die Möglichkeiten und Verwaltungskompetenzen für überregionale Bildungsengagement-Strukturen liegen. Ein von der Stiftung Bildung in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten gibt jetzt Antworten: Die Finanzierung aus Bundesmitteln ist möglich.
Damit die Vertretungsstrukturen gut arbeiten können, braucht es vom Bund langfristig und stabil finanzierte Geschäftsstellen mit hauptamtlichen Mitarbeitenden. Für die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit, Tagungen, Meinungsbildungsarbeit, Qualifizierung, Personal, Reisekosten und Sachmittel sind mindestens eine Million Euro pro Vertretungsstruktur notwendig.
Juristisches Gutachten – Verfassungsfragen einer strukturellen oder institutionellen Förderung nichtstaatlicher Bildungsakteur*innen durch den Bund
von Prof. Dr. Joachim Wieland, L.L.M.
Juristisches Gutachten – Bundesförderung nichtstaatlicher Bildungsakteur*innen
Bundesförderung nichtstaatlicher Bildungsakteur*innen (PDF-Datei)
Das zivilgesellschaftliche, überregionale Bildungsengagement ist in Deutschland vielfältig. Besonders hervorzuheben sind die demokratisch gewählten Strukturen wie der Bundeselternrat (BER), die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi), die Bundesschülerkonferenz (BSK), der Bundesverband der Kita- und Schulfördervereine e.V. (BSFV) sowie die spendenfinanzierte Stiftung Bildung.
Die Arbeit dieser Bildungsakteur*innen ist sehr bedeutsam, es gilt ihre Förderung und Zusammenarbeit mit der Politik auszubauen. Der Bund kann dies tun. Zu diesem Schluss kommt auch das von uns in Auftrag gegebene juristische Gutachten.
Sieben Argumente für die Förderung des Bundesbildungsengagements
Bund oder Länder: Wer ist zuständig?
Bildung ist in Deutschland Ländersache. Daher stellt sich für überregionale Bildungsengagement-Förderung die Frage, wer zuständig ist und die entsprechende Verwaltungskompetenz besitzt. Klar geregelt ist das bisher nicht. Eine verfassungsrechtliche Schranke, die einer institutionellen Förderung der jeweiligen Strukturen entgegensteht, ist laut Gutachten aber nicht zu erkennen. Das heißt konkret, der Bund hätte durchaus die Rechte und Kompetenzen, das bundesweite Bildungsengagement und seine Vertretungsstrukturen verlässlich zu fördern, damit die Stimmen der wichtigen Interessengruppen in Kindergärten und Schulen – die Schüler*innen, Eltern und Engagierten in den Kita- und Schulfördervereinen – und nicht nur der hauptamtlich Angestellten (Lehrkräfte, Sozialpädagog*innen und Erzieher*innen) ihre Expertise in den wissenschaftlichen Diskus zu Bildung und Engagement fundiert und verlässlich einbringen können. Das vollständige Gutachten finden Sie hier zum Nachlesen.
In der Begründung steht, dass über die Finanzhilfekompetenz des Bundes besonders bedeutsame bzw. gesamtstaatliche Investitionen der Länder vom Bund gefördert werden können. Laut juristischem Gutachten gibt es keine gesetzliche Schranke, die einer langfristigen, insbesondere verlässlichen und kontinuierlichen Finanzierung im Wege steht. Das Gutachten zeigt somit auf, dass eine Förderung der Bundesbildungsengagement-Strukturen durch den Bund möglich ist.
Die Stiftung Bildung empfiehlt: Bildungsengagement anerkennen und langfristig fördern
Die eingangs genannten Bildungsakteur*innen sind Institutionen, die die pädagogische Entwicklung junger Menschen anregen und ständig fördern. Das bundesweite Bildungsengagement ist das zweitgrößte Engagementfeld in Deutschland. Es ist an der Zeit, dass die Politik diese wichtige Arbeit anerkennt.
Wir empfehlen deshalb, das Bundesbildungsengagement aktiv, selbstverständlich und kontinuierlich in den bildungs- und engagementpolitischen Diskurs einzubinden und dieses darüber hinaus langfristig, institutionell und finanziell zu fördern.
Das Gutachten möchten wir als bildungspolitische Ergänzung und als Debattenbeitrag in den Diskurs einbringen, um Möglichkeiten und Herausforderungen zu erörtern.
Rechtspolitischer Forderungskatalog des Bündnisses für Gemeinnützigkeit: Notwendige Verbesserungen der Rahmenbedingungen bürgerschaftlichen Engagements in der 20. Legislaturperiode
Bündnis für Gemeinnützigkeit, 16.05.2023
Anschreiben ‚Rechtspolitischer Forderungskatalog des Bündnisses für Gemeinnützigkeit‘ (PDF-Datei)
Rechtspolitische Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement
Bündnis für Gemeinnützigkeit, 16.05.2023 [verabschiedet am 19.04.2023]
Vergangene digitale Soundings und Aufzeichnungen
03.02.2022, 18:00 – 19:30 Uhr:
Digitales Sounding und Fachgespräch mit MdBs zum Gutachten „Bundesförderung nichtstaatlicher Bildungsakteur*innen“ (Aufzeichnung, www.youtube.com)
06.10.2021, 18:00 – 19:30 Uhr:
Digitales Sounding und Fachgespräch mit MdBs zum Gutachten „Bundesförderung nichtstaatlicher Bildungsakteur*innen“ (Aufzeichnung, www.youtube.com)
01.07.2021, 18:00 – 19:30 Uhr:
Digitales Sounding und Fachgespräch mit MdBs zum Gutachten „Bundesförderung nichtstaatlicher Bildungsakteur*innen“ [ohne Aufzeichnung]