An den 40.934 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Deutschland setzen sich Schüler*innenvertretungen für die Interessen der rund 11,2 Mio. Schüler*innen ein.
Sie organisieren Veranstaltungen, unterstützen Schüler* innen bei Konflikten, machen Vorschläge für die Unterrichtsgestaltung, bilden Gremien und Arbeitsgemeinschaften (AGs) beispielsweise zum Thema Inklusion und vieles mehr. Schüler*innenvertretungen machen sich für die Interessen ihrer Mitschüler*innen stark, vertreten diese gegenüber Schulleitungen sowie Politik (Forderungspapier, PDF-Datei, www.bundesschuelerkonferenz.com) und gestalten so die Schule, das schulische Umfeld und das Schulwesen aktiv mit.
Die Schüler*innenvertretungen bieten Möglichkeiten zur demokratischen Willensbildung und Teilnahme sowie zur aktiven Mitgestaltung der Lern- und Lebenswirklichkeit junger Menschen und fördern so das Demokratieverständnis und demokratisches Handeln bereits in jungen Jahren.
Freiwilliges Engagement ist eine tragende Säule der Gesellschaft: Rund 40 Prozent der Personen ab 14 Jahren engagieren sich freiwillig. Das Bildungsengagement ist das zweitgrößte Engagementfeld in Deutschland, wird allerdings bislang kaum durch begleitende hauptamtliche Strukturen gestärkt.
Die jährlichen Budgets der Landesschüler*innenvertretungen unterscheiden sich je nach Bundesland stark und stehen oftmals für die Schüler*innen nicht zur freien Verfügung oder Entscheidung. Die Schüler*innenvertretungen können allerdings nur umfangreich zu einer demokratischen und offenen Gesellschaft beitragen, wenn sie politisch mitreden können, ernsthaft beteiligt werden und stärker unterstützt werden.
Gut zu wissen
- 11.249.200 Schüler*innen besuchen deutschlandweit allgemeinbildende und berufliche Schulen.
- Schüler*innenvertretungen gibt es auf Klassen- und Schulebene sowie schulübergreifend auf Kommunalebene (z. B. Bezirksschüler*innenvertretung), Landesebene (z. B. Landesschüler*innenrat) und Bundesebene (Bundesschülerkonferenz).
- Die Schüler*innen engagieren sich in den Schüler*innenvertretungen ausschließlich freiwillig und ehrenamtlich.
- Es gibt keine eigene Auszubildendenvertretung vergleichbar einer Studierendenvertretung.
- Schüler*innenvertretungen sind in allen Bundesländern gesetzlich verankert.
- 14 der 16 Bundesländer sind über ihre Landesschüler*innenvertretung(en) Mitglieder der Bundesschülerkonferenz (BSK).
- Die Landesschüler*innenvertretungen erhalten von den jeweiligen Bundesländern zweckgebundene Zuwendungen (z. B. Reisekosten, Material, Referent*innen-Honorare). Die Höhe der Zuwendungen unterscheidet sich stark je nach Bundesland.
- Seit 2022 besteht erstmalig ein hauptamtliches BSK-Büro, was das ehrenamtliche bundesweite Bildungsengagement der Schüler*innen stärkt, vernetzt und begleitet.
Handlungsempfehlungen
Damit Kinder und Jugendliche ihre Bildung, Lebens- und Lernräume aktiv mitgestalten sowie Bildung, Lehrkräfte, Bildungsverwaltung, Politik und Gesellschaft von dem Wirken der Schüler*innenvertretungen bestmöglich profitieren können und sich das ehrenamtliche Engagement der Schüler*innen vielfältig entwickelt, empfehlen wir:
- ✓ Anerkennungskultur für die Arbeit der ehrenamtlich Engagierten in den Schüler*innenvertretungen fördern.
- ✓ Politische Wertschätzung für das zivilgesellschaftliche Bildungsengagement von Kindern und Jugendlichen und das ehrenamtliche Engagement in Schüler*innenvertretungen.
- ✓ Langfristige Sicherung lokaler und überregional wirksamer Strukturen, die die Schüler*innenvertretungen qualifizieren und beraten, damit ihre Arbeit weiterentwickelt und interkulturell geöffnet werden kann.
- ✓ Klima des Miteinanders fördern, um das Potential der Engagierten in den Schüler*innenvertretungen zu beflügeln und mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen.
- ✓ Monatlich stattfindender Austausch zwischen Schüler*innenvertretung(en) und jeweiligem*r Minister*in bzw. Senator*in auf Landes- und Bundesebene.
- ✓ Angemessene Budgets, über die die Schüler*innen der Schüler*innenvertretungen frei verfügen können.
- ✓ Angemessene hauptamtliche Unterstützung inklusive pädagogischer Begleitung für das ehrenamtliche Engagement der Schüler*innenvertretungen.
- ✓ Deregulierung der Fördermittelvergabe, damit die Zeit und Energie der Engagierten in den Landesschüler*innenvertretungen auch weiterhin in Inhalte, statt in Anträge fließt und auch Projektanpassungen in Krisenzeiten flexibel möglich sind.
- ✓ Angemessene Budgets für Veranstaltungen, Beteiligung, Mitsprache und Meinungsbündelungsarbeit für Schüler*innen und Schüler*innenvertretungen.
- ✓ Mehr Forschung über das bundesweite Bildungsengagement und das Wirken von Engagierten in Schüler*innenvertretungen als eine notwendige Grundlage, um dieses Engagementfeld gut zu begleiten und weiterzuentwickeln.
Schüler*innenvertretungen in Deutschland. Zur Bedeutung von Schüler*innenvertretungen – Infografik
Schüler*innenvertretungen in Deutschland. Zur Bedeutung von Schüler*innenvertretungen – Infografik (PDF-Datei)
Schüler*innenvertretungen in Deutschland. Zur Bedeutung von Schüler*innenvertretungen – Infografik und Handlungsempfehlungen
Datenbasis
Die Datenbasis der Publikation bilden Auskünfte der Bundesschülerkonferenz (BSK) sowie Befragungen der Landesschüler*innenvertretungen im November 2022. Die Landesschüler* innenvertretungen wurden nach ihrer gesetzlichen Verankerung sowie der Häufigkeit der Treffen mit den zuständigen Minister*innen/Senator*innen befragt. Die Angaben zu den jährlichen Budgets pro Bundesland wurden den Haushaltsplänen der jeweiligen Bundesländer entnommen bzw. basieren auf der Selbstauskunft der Landesschüler*innenvertretung. Weitere Daten, auf die sich die vorliegende Publikation bezieht, stammen vom Statistischen Bundesamt und aus dem fünften deutschen Freiwilligensurvey des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Adresse: Kavalleriestraße 2-4, 40213 DüsseldorfAnsprechperson:
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Landessekretär
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Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz (LSV RLP)
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