In diesen Wochen werden Vereinen in ganz Deutschland Gebührenbescheide des Bundesanzeiger Verlags für die Führung des Transparenzregisters zugestellt. Mit Hinweis auf das Geldwäschegesetz wird von allen Vereinen die Entrichtung einer Gebühr rückwirkend für die letzten vier Jahre gefordert. Dabei bleibt häufig ungeprüft, ob die Vereine überhaupt schon seit drei Jahren bestehen.