Auch in Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz kommen aktuell geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine an – wir unterstützen mit Chancenpatenschaften
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Zustimmung zur Erhebung von Daten
Der sensible Umgang mit deinen Daten ist uns wichtig. Für die Bearbeitung dieses Antrags erheben und speichern wir personenbezogene Daten. Für diese Erhebung und Speicherung benötigen wir deine Zustimmung.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz in der Stiftung Bildung kannst du hier einsehen.
Welche personenbezogenen Daten werden über das Formular gesammelt?
Über das Formular werden Name, Anschrift, Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse gesammelt.
Für welchen Zweck werden diese Daten gesammelt?
Die Daten werden gesammelt, um die Antragsstellenden bei Rückfragen sowie für Zu- oder Absagen kontaktieren zu können, bzw. im späteren Verlauf die Kommunikation mit den Projektdurchführenden sicherzustellen.
Wer kann die Daten einsehen?
Die Daten können vom Projektkoordinatorin Michelle Blea michelle.blea@stiftungbildung.org, ihren Stellvertretern Julian Droste julian.droste@stiftungbildung.org und Anne Fugger anne.fugger@stiftungbildung.org, sowie dem Vorstand der Stiftung Bildung eingesehen werden.
Werden die Daten abgespeichert? Wenn ja, wo und für wie lange?
Die Daten werden bis zum Ende des Bewerbungs- und Entscheidungsprozesses in Microsoft SharePoint abgespeichert. Die personenbezogenen Daten nicht bewilligter Projekte werden daraufhin gelöscht. Die personenbezogenen Daten bewilligter Projekte werden für die weitere Kommunikation im Projektverlauf genutzt und auch nach Abschluss des Projekts in unserer Kontaktdatenbank gespeichert, um eine Kommunikation für weitere Kooperationen aufrecht erhalten zu können.
Werden die Daten mit Dritten geteilt? Wenn ja, wer sind sie?
Die Daten werden nicht mit Dritten geteilt.
In welchem Land werden die Daten verarbeitet?
Die Daten werden in Deutschland verarbeitet.
Welche Sicherheitsmaßnahmen werden unternommen, um die Daten zu sichern?
Der Datenfluss zwischen dem Browser des Nutzenden und dem Server ist via SSL (TLS) verschlüsselt. Über die Sicherheitsmassnahmen in Microsoft SharePoint können Sie sich hier informieren: https://docs.microsoft.com/de-de/sharepoint/safeguarding-your-data. Unsere Kontaktdatenbank ist mit einem VPN verschlüsselt.
Können betroffene Personen Einsicht in ihre Daten oder das Löschen ihrer Daten beantragen?
Ja, das können sie, indem sie sich per E-Mail an foerderanfrage@stiftungbildung.org, oder den Vorstand der Stiftung Bildung wenden.
Wie bekomme ich einen Freistellungsbescheid?
Um Zugang zu dem Freistellungsbescheid deines Kita- oder Schulfördervereins zu bekommen, empfehlen wir dir direkt mit dem Vorsitz oder der Finanzleitung deines Kita- oder Schulfördervereins in Kontakt zu treten. Im Regelfall liegt der Freistellungsbescheid bereits analog und digital ab.
Wenn du ein neuer Verein bist, kannst du deinen Freistellungsbescheid direkt über dein Finanzamt beantragen. Dazu benötigst du eine Körperschaftssteuererklärung samt Überschussrechnung und Vermögensübersicht, welche du online über Elster einreichst.
Die Grundvoraussetzung für die Ausstellung des Freistellungsbescheids ist die Gemeinnützigkeit deines Vereins. Das Finanzamt wird dir anschließend einen vorläufigen Freistellungsbescheid ausstellen.